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Domainstreitigkeiten

Hat jemand Ihre Marke als Domain registriert, können Sie verhandeln, kaufen oder die Domain im Streitbeilegungsverfahren zurückholen – welcher Weg passt, hängt davon ab, wer die Gegenseite ist.

Drei Wege – mit sehr unterschiedlichen Kosten

Wurde die Marken-Domain von Dritten registriert, gibt es in der Regel drei Wege: Rückkauf durch Verhandlung (am schnellsten, kann die Gegenseite aber ermutigen), Streitbeilegungsverfahren (feste Regeln, Beweise nötig) und Klage (der schwerste Weg, meist zusammen mit anderen Verletzungsansprüchen).

Entscheidend ist nicht, welcher Weg „am meisten Genugtuung“ verschafft, sondern wer die Gegenseite ist und was sie will: ein gewerbsmäßiger Domain-Grabber oder ein früherer Vertriebspartner, Auftragsfertiger, ausgeschiedener Mitarbeiter? Bei Letzteren spielen meist Vertragsbeziehungen hinein – und das Vorgehen ist ein völlig anderes.

Domainstreitigkeiten treten oft zusammen mit böswilligen Markenanmeldungen auf – wurde Ihre Marke in China auch als Marke angemeldet, lesen Sie zuerst Marke böswillig vorangemeldet: die realistischen Wege zurück.

So läuft das Streitbeilegungsverfahren (UDRP / CNDRP)

Generische Top-Level-Domains (.com, .net usw.) laufen über die UDRP: Eine Beschwerde hat nur Erfolg, wenn drei Voraussetzungen zugleich erfüllt sind – die Domain ist mit einer Marke, an der Sie Rechte haben, identisch oder verwechslungsfähig ähnlich; der Inhaber hat keine Rechte oder berechtigten Interessen an der Domain; die Domain wurde bösgläubig registriert und benutzt. Zuständig sind Stellen wie das Schieds- und Mediationszentrum der WIPO; das Verfahren läuft vollständig online, die Dauer bemisst sich in Monaten – deutlich leichter als ein Prozess.

.cn-Domains und chinesischsprachige Domains laufen über die CNNIC-Regeln zur Beilegung von Streitigkeiten um nationale Top-Level-Domains (CNDRP). Die Voraussetzungen sind ähnlich, aber es gibt eine harte Frist: Ist die Domain seit drei Jahren oder länger registriert, nimmt die Streitbeilegungsstelle den Fall nicht mehr an – dann bleibt nur der Gerichtsweg. Je früher Sie nach der Entdeckung handeln, desto mehr Wege stehen offen.

In beiden Verfahren ist die gewichtigste Rechtsgrundlage die eingetragene Marke. Erst mit der Marke in der Hand steht der Domainstreit auf festem Boden; ist die Marke noch nicht eingetragen, beginnen Sie mit der Markeneintragung.

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