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Rechtsdurchsetzung und Streitfälle

Widerspruch, Nichtigerklärung, Löschung wegen Nichtbenutzung, Zollregistrierung und Gerichtsverfahren – auch für den Fall, dass jemand Ihre Marke vor Ihnen angemeldet hat.

In China gilt das Anmeldeprinzip. Rechte folgen dem Register, nicht dem Markt – und es gibt Leute, die gezielt die ausländische Wirtschaftspresse lesen, um Marken anzumelden, die noch nicht nach China gekommen sind. Wer in China hat produzieren lassen, auf einer Messe ausgestellt oder mit Händlern verhandelt hat, ist dort früher „gesehen“ worden, als er denkt.

Ist jemand schneller gewesen, gibt es nach wie vor Wege zurück – welcher davon trägt, hängt davon ab, was Sie beweisen können, und nicht davon, wie unfair die Sache ist:

  • Widerspruch – wenn die Marke veröffentlicht, aber noch nicht eingetragen ist. 3 Monate ab der Veröffentlichung der vorläufigen Bewilligung, kein Tag mehr (Artikel 33).
  • Nichtigerklärung – wenn sie schon eingetragen ist. Das ist der Hauptweg, eine böswillig vorangemeldete Marke zurückzuholen.
  • Löschung wegen Nichtbenutzung (3 Jahre) – wenn sie seit 3 Jahren eingetragen und nie wirklich benutzt worden ist. Oft der günstigste Weg, denn Markenpiraten horten Marken und betreiben damit so gut wie nie ein echtes Geschäft.
  • Zollregistrierung – damit der Zoll verdächtige Verletzungsware zurückhalten kann, bevor sie das Land verlässt. Für Marken, die in China produzieren lassen, ist das oft der Schritt mit der größten Hebelwirkung – und er ist kein Gerichtsverfahren.

Erst darüber kommt das Gericht – auch das machen wir; unsere Verfahrensbilanz reicht bis vor den Obersten Volksgerichtshof. Diese Reihenfolge hat jedoch einen Grund: Ein Prozess sollte die letzte Antwort sein, nicht die erste.

Kosten

Die Amtsgebühren legt die CNIPA fest; sie werden in CNY veröffentlicht und lassen sich mit der amtlichen Gebührenordnung abgleichen. Unser eigenes Honorar steht in der dritten Spalte – schriftliches Angebot je Fall.

Leistung Amtsgebühr (CNIPA) Unser Honorar
Widerspruch einlegen je KlasseEinzulegen innerhalb der Veröffentlichungsfrist von 3 Monaten (Artikel 33 Markengesetz). 450 CNYin Papierform 500 CNY auf Anfrage
Widerspruchserwiderung je Klasse — auf Anfrage
Nichtigerklärung je KlasseDer gängigste Weg, eine böswillig vorangemeldete Marke zurückzuholen. 675 CNYin Papierform 750 CNY auf Anfrage
Löschung wegen Nichtbenutzung (3 Jahre) je KlasseRäumt Sperrmarken aus dem Weg, die Markenpiraten nie benutzt haben – meist der günstigste Weg. 450 CNYin Papierform 500 CNY auf Anfrage
Erwiderung im Löschungsverfahren wegen Nichtbenutzung (Benutzungsnachweise) je Klasse — auf Anfrage
Zollregistrierung von Schutzrechten je MarkeDer Zoll kann verdächtige Verletzungsware zurückhalten, bevor sie das Land verlässt. Für Marken, die in China produzieren lassen, oft der Schritt mit der größten Hebelwirkung. — auf Anfrage
Rechtsdurchsetzung – Verhandlung mit dem Verletzer ab — auf Anfrage
Rechtsdurchsetzung – behördliches Verletzungsverfahren (Marktaufsichtsbehörde) ab — auf Anfrage
Rechtsdurchsetzung – Gerichtsverfahren ab — auf Anfrage

Vollständige Übersicht der Amtsgebühren (inkl. Jahresgebühren und Verlängerung): Gebührenleitfaden. Zuletzt geprüft am 2026-07-16.

Worin der Unterschied liegt

Verwaltungsaufgaben

  • CNIPA-Formulare ausfüllen
  • Amtsgebühren entrichten
  • Verfahrensstand und Fristen überwachen
  • Bescheide des Prüfers weiterleiten

Das macht jede Kanzlei – und jede sollte es richtig machen. Der Unterschied liegt woanders.

Die Entscheidung, die über die nächsten zehn Jahre bestimmt

  • Welche Ähnlichkeitsgruppen die Waren abdecken, die Sie tatsächlich verkaufen
  • Wofür Sie die zehn in der Amtsgebühr enthaltenen Warenpositionen einsetzen
  • Ob jemand Ihre Marke in China bereits hält
  • Wie es nach einer Zurückweisung weitergeht

Eine Eintragung in Klasse 9 deckt nicht die gesamte Klasse 9 ab – sondern nur die Ähnlichkeitsgruppen, die Sie tatsächlich benannt haben. Ein Wettbewerber kann Ihren Namen in derselben Klasse in einer von Ihnen freigelassenen Ähnlichkeitsgruppe eintragen lassen – und ihn rechtmäßig besitzen.

Warum Unternehmen auf dem Weg nach China uns wählen

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Zugelassene Patentanwälte

Weiterführende Lektüre

So melden Sie in China eine Marke an →
Das gesetzliche Verfahren für Unternehmen ohne Geschäftssitz in China: 9 Monate Prüfung, 3 Monate Widerspruchsfrist, 15 Tage für die Beschwerde gegen eine Zurückweisung – jede Frist mit Artikelangabe.

Häufige Fragen

Jemand hat meine Marke in China vorangemeldet – lässt sie sich zurückholen?

Häufig ja – über eine Nichtigerklärung oder, wenn die Gegenseite die Marke seit 3 Jahren hält und nicht wirklich benutzt, über die Löschung wegen Nichtbenutzung. Entscheidend sind die Beweise: Ihre frühere Benutzung, die Böswilligkeit der Gegenseite, deren Nichtbenutzung. Bevor Sie den Fall für hoffnungslos erklären und bevor Sie Geld in den Rückkauf der Marke stecken, lassen Sie die Beweislage bewerten – auf den Rückkauf setzt der Markenpirat nämlich gerade.

Wie lange habe ich Zeit, gegen eine veröffentlichte Marke Widerspruch einzulegen?

3 Monate ab der Veröffentlichung der vorläufigen Bewilligung (Artikel 33) – ab 1. Januar 2027 jedoch 2 Monate, wenn die Fassung 2026 in Kraft tritt (Artikel 36 des neuen Gesetzes). Beides sind harte Fristen. Eine Markenüberwachung gibt es genau deshalb: damit Sie es innerhalb des Fensters erfahren und nicht danach – und dieses Fenster wird um ein Drittel kürzer.

Ist ein Behördenverfahren besser als der Gang vor Gericht?

Es sind verschiedene Werkzeuge. Das behördliche Verletzungsverfahren über die Marktaufsicht ist schneller und günstiger und stoppt die Verletzung; Schadensersatz bringt es Ihnen nicht. Das Gericht ist langsamer, liefert Ihnen aber ein Urteil. Bei Ware, die das Land verlässt, wirkt die Zollregistrierung oft besser als beides.

Was ist die „Löschung wegen Nichtbenutzung“?

Eine Marke, die seit 3 Jahren eingetragen ist und nicht wirklich benutzt wird, kann auf Antrag gelöscht werden. Gegen Markenpiraten ist das oft der günstigste Weg: Sie horten Marken und betreiben damit so gut wie nie ein echtes Geschäft, und die Beweislast für die Benutzung trägt der eingetragene Inhaber, nicht Sie.

Was bringt die Zollregistrierung konkret?

Sind Ihre Rechte beim chinesischen Zoll registriert, kann der Zoll verdächtige Verletzungsware zurückhalten, bevor sie das Land verlässt. Für Marken, die in China produzieren lassen, ist das oft der Schritt mit der größten Hebelwirkung – und es ist behördlicher Schutz, kein Gerichtsverfahren.

Führen Sie Prozesse selbst oder geben Sie sie ab?

Selbst. Die Gruppe hat 2023 ihre eigene Anwaltskanzlei gegründet – die Fujian Jingya Law Firm (福建精亚律师事务所); die Verfahrensbilanz hinter dieser Seite reicht bis vor den Obersten Volksgerichtshof. Anmeldung und Streitverfahren greifen innerhalb eines einzigen Mandats ineinander – und genau dort wollen Sie sie haben, wenn ein Streit ausbricht. Verfahrensbilanz →

Wie rechnen Sie Streitverfahren ab?

Die Amtsgebühren stehen in der Tabelle oben, nach dem amtlichen Satz. Unser eigenes Honorar bieten wir schriftlich an, nachdem wir die Beweisunterlagen gesehen haben – ein Streitverfahren ohne Aktenkenntnis zu bepreisen wäre geraten, und Geratenes verkaufen wir nicht. Das erste Gespräch zur Einschätzung ist kostenlos.

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